Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den Schatzmeister, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.