Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Koordinator.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zur Verfügung über Grundstücke und zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3.500,-€ verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmenden Beschluss der Mehrheit der Delegiertenkonferenz befugt.