Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam. Bei Verhinderung eines der beiden Vorsitzenden wird der Verhinderte durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.