| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch die Stellvertreter gemeinsam. |