Der Vorstand ernennt für jeden der nachfolgend genannten Bereiche Besondere Vertreter gemäß § 30 BGB:
- Hamam/Türkisches Bad,
- Hausmeisterin,
- Kita Schokoschnute,
- Schokosport,
- Schokowerkstatt,
- Treffpunkt Bildung und Beratung für Frauen und Mädchen aus der Türkei,
- Veranstaltungsbereich im Cafe,
- Verwaltungs- und Sozialbereich.
Der Vorstand ist jedoch in seiner Vertretungsmacht nach außen insofern beschränkt, dass er in Angelegenheiten, die die genannten Bereiche betreffen, nur gemeinsam mit den Besonderen Vertretern tätig werden kann.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.