| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kleinen Senat: dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Generalsekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über die Vergabe der in § 2 der Satzung genannten Mittel entscheidet der Grosse Senat, bestehend aus dem Vorstand und den Gründungsmitgliedern. |