Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem ersten Schriftführer und dem ersten Gartenfachberater. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden allein, durch die übrigen Vorstandsmitglieder nur jeweils zusammen mit dem ersten oder zweiten Vorsitzenden.