Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Geldgeschäfte bis 100,- DM ist der Kassierer allein unterschriftsberechtigt, für Geldgeschäfte über 100,- DM ist der Kassierer zusammen mit einem weiteren Vertretungsberechtigten unterschriftsberechtigt.