Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied.
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern beschlussfähig und fällt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.