Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über
An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken,
Beteiligung an Gesellschaften,
Aufnahme von Darlehen ab 1.000,- DM und
das Eingehen von langfristigen Verbindlichkeiten wie z.B. Abschluss von Arbeitsverträgen und von Mietverträgen.