| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,- DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |