Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für das Eingehen von langfristigen Verbindlichkeiten mit finanziellen Belastungen für den Verein, z.B. den Abschluss von Miet- oder Arbeitsverträgen oder die Kreditaufnahme, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.