VR 6616 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
Bonsai Club Berlin
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 6616 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
4
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
1981-08-11
Abrufuhrzeit
15:56:43
Abrufdatum
2024-05-15
Letzte Eintragung
2024-05-15
Anzahl Eintragungen
3
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
1981-08-11
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-11-13
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1981-08-11
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfall den zweiten Vorsitzenden.
Im Rahmen des ordentlichen Wirtschaftsplanes können der erste Vorsitzende bzw. der zweite Vorsitzende oder der Kassenwart in eigener Verantwortung bis zu einem Betrag von 1.000,- DM, der erste Vorsitzende bzw. der zweite Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam bis zu einem Betrag von 5.000,- DM verfügen.
Zeichnungs- und verfügungsberechtigt über Bank- und Postscheckkonten sind stets zwei Vorstandsmitglieder des Clubs gemeinsam; Schecks, Überweisungsaufträge und Zahlungsanweisungen sind stets gemeinsam zu unterzeichnen.
Die Zeichnungs- und Verfügungsberechtigung über Bank- und Postscheckkonten liegt in der Regel in beliebiger Kombination bei dem ersten Vorsitzenden bzw. dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart des Clubs.
Status Rechtstraeger › Code
001