| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 250,- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung vorher zugestimmt hat. |