Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Geschäfte und Vertragsabschlüsse, die den Wert von 10.000 € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.