| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.500,- DM bedarf der Zustimmung des Schatzmeisters. |