| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Ist ein gemeinsames Auftreten nicht möglich, kann auch ein Vorstandsmitglied den Verein vertreten, wenn er die schriftliche Zustimmung eines anderen Vorstandsmitgliedes hat. |