Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten OV, dem Vizepräsidenten HF, dem Vizepräsidenten WS, dem Vizepräsidenten AB und dem Landesjugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und einen Vizepräsidenten gemeinsam. Der Landesjugendwart vertritt den Verein zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied. Der Präsident bedarf bei Rechtsgeschäften oder Ausgaben der Zustimmung des Vizepräsidenten OV oder des Vizepräsidenten HF. Ausgaben von mehr als 200,00 € bedürfen der Zustimmung des Vizepräsidenten HF oder eines zustimmenden Präsidiumsbeschlusses.