Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei gleichberechtigten Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 10.000,- DM, zum Abschluss von Grundstückskauf- oder Verkaufsverträgen sowie von Arbeitsverträgen und zum Abschluss oder zur Kündigung von Mietverträgen die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.