Zum Abschluss von Verträgen, die die Summe von mehr als 1000,-- Euro übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstand Öffentlichkeitsarbeit/Außendarstellung, dem Kassenwart, dem Vorstand Wassersport und dem Vorstand Jugendfreizeitstätte.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.