| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
Rechtsverbindliche Erklärungen sind von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich zu unterzeichnen, darunter einer der Vorsitzenden. |