Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem Vorstandsmitglied ohne besondere Aufgaben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von 2.500,- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu vorliegt.