Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Fachwarte sind für ihre Fachsparte oder ihr Aufgabengebiet besondere Vertreter gemäß § 30 BGB.
Für Verträge jeglicher Art mit Dritten ist zu ihrer Wirksamkeit die vorherige Zustimmung des Vorstandes erforderlich.