Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Die Vorstandsmitglieder bestimmen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.