Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Finanzen/Verwaltung, dem Vizepräsidenten Breitensport/Wanderrudern, dem Vizepräsidenten Regattawesen, dem Vizepräsidenten Jugend(Vorsitzender Berliner Ruderjugend) .
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Darunter der Präsident oder der Vizepräsident Finanzen/Verwaltung.