Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Obermeister), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Untermeister) und dem korrespondierendem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem korrespondierendem Schriftführer.