Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden als dessen Stellvertreter, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und zweiten Vorsitzenden jeweils allein.
Der erste Vorsitzende und der Kassierer haben eine Einzelvollmacht für das entsprechende Bankkonto.