Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die zwei Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer. Im Übrigen wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.