Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer und dem Sport- und Umweltwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als DM 2.000,00 belasten, sowie für den Abschluss von Dienstverträgen ist die Zustimmung des Vereinsausschusses einzuholen.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des ersten Kassierers oder zweiten Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes. Insoweit vertritt der 1. bzw. 2. Kassierer den Verein anstelle des 1. oder 2. Vorsitzenden.