Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Pressewart für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertrtenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen der beiden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Pressewart für Öffentlichkeitsarbeit.