Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Sprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Geschäfte, die den Verein mit mehr als einem monatlichen Beitragsaufkommen belasten, bedarf der Sprecherkreis der Zustimmung der Mitgliederversammlung.