Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie für jede Darlehensaufnahme bedarf es der Einwilligung der Mitgliederversammlung. Für Bankgeschäfte ist der Schatzmeister alleinvertretungsbefugt.