Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zehn Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter und ein Schatzmeister sowie dem jeweiligen Vorsitzenden des Mitgliederrates.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.