Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten (Imam), dem ersten Vizepräsidenten, dem zweiten Vizepräsidenten, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats und dem Geschäftsführer, der zugleich auch Finanzverwalter ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Grundstückserwerb und Grundstücksverkauf kann nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Dachverbandes Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V.-eingetragen beim Amtsgericht Köln unter VR 21088- erfolgen.