| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch den Schriftführer. Bei gleichzeitiger Verhinderung beider Vorstandsmitglieder vertritt der Kassenwart. |