Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Ausbildungsleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500 DM verpflichten, bedürfen der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder.