Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den Geschäftsführer.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,- DM belasten, ist der Geschäftsführer auch allein bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den vorgenannten Betrag übersteigen, bedarf es der Zustimmung des ersten Vorsitzenden.