Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf und höchstens fünfzehn Mitgliedern. Aus der Mitte des Vorstandes ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Buchführer und der Schriftführer zu wählen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.