Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von 5.000 DM können vom geschäftsführenden Vorstand mit Wirkung für den Verein abgeschlossen werden. Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert über 5.000 DM bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens drei erschienen sind.