Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kassierer, dem Schriftführer und drei weiteren Mitgliedern.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zu allen Rechtsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu allen Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.