er Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Vorgängen über 1500,- Euro und Verträgen sind zwei Unterschriften des Vorstandes erforderlich.