VR 6136 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
Volkshaus - Berlin
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 6136 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Abrufuhrzeit
00:09:34
Abrufdatum
2023-09-08
Letzte Eintragung
2006-11-06
Anzahl Eintragungen
1
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-11-06
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem Stellvertreter.
Im Falle seiner Verhinderung durch die beiden Stellvertreter gemeinschaftlich.
Verfügungen über das Vereinskonto dürfen nur mit Zustimmung bzw. schriftlicher Unterzeichnung des Vorsitzenden und des Kassenwarts oder eines stellvertretenden Vorstandsmitgliedes gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem Kassenwart erfolgen.
Für Ausgaben des Vereins muss eine schriftliche Einwilligung des Vorsitzenden und des Kassenwarts vorliegen.
Status Rechtstraeger › Code
001