Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den Schatzmeister.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000 DM belasten, ist der erste Vorsitzende allein bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den vorgenannten Betrag übersteigen, bedarf es der Zustimmung des Schatzmeisters.