Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal sieben Personen, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtilch vertreten durch die Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.