Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenführer, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Handlungsfähigkeit des Vorstandes wird insofern eingeschränkt, als es bei Abschluss von Rechtsgeschäften über 1.000,- DM der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.