Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten.
Im Falle seiner Verhinderung durch den Schatzmeister.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Präsidenten.