Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (Stellvertreter des ersten Vorsitzenden), dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge dürfen nur vom ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter in Gemeinschaft mit dem Kassierer für den Verein rechtsverbindlich geschlossen werden.
Der Kassierer darf außerordentliche Beträge über DM 500,00 nur nach Gegenzeichnung durch den ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter auszahlen. Rechtsgeschäfte Dritten gegenüber sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie in einer Mitgliederversammlung nach § 32 BGB beschlossen worden sind.