Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Zweiten Vorsitzenden (geschäftsführender Vorstand). Verträge, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 5.000,00 DM verpflichten, bedürfen der Unterschrift des Ersten Vorsitzenden, der Unterschrift des Zweiten Vorsitzenden und der Unterschrift des Kassierers.