Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten, für Dienstverträge oder Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit notwendig.