Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Finanzvorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Abschlüsse von Rechtsgeschäften mit einer Laufzeit von über einem Jahr und jährlichen Kosten von mehr als 5.000 €.